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GRAF BRÜHL Online-Magazin

Hat der Heiz­öl­tank ein Leck, wird es teuer

Haftung liegt grund­sätz­lich beim Betreiber der Anlage

Ein Tropfen Öl reicht aus, um circa 600 Liter Trink­wasser zu verun­rei­nigen. Normales Heizöl gilt damit als Gefah­ren­stoff und gehört in die Wasser­ge­fähr­dungs­klasse zwei. Wer eine Ölhei­zung betreibt, muss also dafür sorgen, dass der Tank, aus dem sie gespeist wird, hundert­pro­zentig dicht hält. Läuft er verse­hent­lich aus, haftet der Eigen­tümer für den Schaden – unab­hängig von seinem Verschulden. Er trägt die volle Verant­wor­tung für die Dekon­ta­mi­na­tion von Erdreich und/​oder Gewäs­sern im Umfeld und muss im Scha­den­fall sämt­liche Kosten über­nehmen. Selbst wenn die Anlage nicht mehr in Betrieb ist, wird er in solchen Fällen zur Verant­wor­tung gezogen.

Einige Beispiele zeigen, wie brisant diese Gefahr ist:

Rohr­schelle verse­hent­lich gelöst

Das Hessi­sche Umwelt­mi­nis­te­rium berichtet von einem Fall, bei dem Heizöl über einen undichten Auffang­raum in einen Bach gelangt war. Grund für den Schaden war eine Rohr­schelle, die sich beim Befüllen des Tanks verse­hent­lich gelöst hatte. Der Keller musste saniert, der Boden ausge­hoben werden. Der Schaden belief sich auf circa 25.000 €.

Gemein­de­grund aufwändig saniert

Wie in Kurier​.de berichtet, sollte im Herbst 2016 auf öffent­li­chem Gemein­de­grund ein Kanal­an­schluss gelegt werden. Beim Aufgraben einer entspre­chenden Fläche von etwa vierzig mal fünf Metern, stießen die Bauleute auf Ölspuren. Die Firma infor­mierte umge­hend die Fach­be­hörden und das Inge­nieur­büro. Verun­rei­nigt waren vor allem der Sand und Split im Bereich des Kanals. Aufwendig musste der Gemein­de­grund saniert und die nur schwer abbau­baren Mine­ral­öl­koh­len­was­ser­stoffe entsorgt werden.
Grund für die Verun­rei­ni­gung war ein Heiz­öl­tank im Keller des benach­barten Anwe­sens. Durch ein Leck war Öl ausge­treten und lief über den Keller­aus­tritt in den Boden. Die Kosten für die Sanie­rung betrugen 30 000 €. Der Eigen­tümer des Anwe­sens musste sie sämt­lich über­nehmen. Dabei hatte er gewis­ser­maßen noch Glück gehabt. Unter dem Sand befand sich Tonge­stein und hatte eine Verschmut­zung in tiefer gele­genen Erdschichten verhin­dern können.

Rück­lauf­lei­tung lose neben Tank

Ein weiterer Fall ereignet sich in Baden-Würt­tem­berg. Wieder fanden sich Spuren von Öl im Boden. Die Wasser- und Boden­schutz­be­hörde wurde infor­miert, um gefahr- bzw. störungs­ab­weh­rende Maßnahmen zu treffen. Nach inten­siver Begut­ach­tung kamen die Fach­spe­zia­listen zu dem Ergebnis, dass sich in nächster Nähe der verun­rei­nigten Stelle eine Heiz­an­lage befand. Sie wurde durch ein zweit­ran­giges System versorgt. Während die eine Leitung in Ordnung war, hatte sich der Rück­lauf­strang, der das nicht benö­tigte Heizöl wieder dem Tank zuführt, gelöst und hing lose neben dem entspre­chenden Anschluss.
Die Behörde bestimmte das Maß an Erdöl, das neben dem Tank versi­ckert sein muss, auf eine Menge von vier­tau­send Liter. Da nicht geklärt werden konnte, wieso die Rück­lauf­lei­tung nicht ordnungs­gemäß befes­tigt war, wurde ein straf­recht­li­ches Ermitt­lungs­ver­fahren gegen den Betreiber der Anlage einge­leitet. Die Kosten betrugen in diesem Fall 69.571,43 €.

Glück­li­cher­weise treten Schäden solcher Art selten auf. Die Anzahl der Fälle, in denen wasser­ge­fähr­liche Stoffe wie Heizöl ausge­treten sind, ist landes­weit vergleichs­weise niedrig. Laut Angaben des statis­ti­schen Bundes­amtes traten 2017 in Deutsch­land 180 entspre­chende Fälle auf. Die Wahr­schein­lich­keit eines Scha­den­ein­tritts ist also gering. Das Umwelt­haf­tungs­ge­setz sieht über­dies eine Haftungs­grenze von 85.000.000 € vor.

Exis­tenz­be­dro­hende Schäden

Doch in der Realität kommt eine Bemes­sungs­grenze dieser Größen­ord­nung einer unbe­grenzten Haftung gleich. Ein Scha­den­fall kann damit für jeden Betreiber, ob privat oder gewerb­lich, exis­tenz­be­dro­hend werden. Schutz bietet eine Umwelt­haft­pflicht-Versi­che­rung. Das Risiko eines hohen finan­zi­ellen Verlustes in einem Scha­den­fall kann kosten­günstig darauf abge­wälzt werden. Bei einer Versi­che­rungs­summe von 5.000.000 € betragen die Kosten für die Versi­che­rung weniger als 0,003 € pro Liter Fassungs­vo­lumen des Heizöltanks.

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