Fortbildungspflicht für Wohnungsverwalter – Graf Brühl bietet Unterstützung
Wo Menschen am Werke sind, können Schäden entstehen, auch bei guter Ausbildung und grösster Umsicht. Der Gesetzgeber hat beschlossen, Immobilienverwalter daher ab 1. August 2018 dauerhaft zu Weiterbildung zu verpflichten. Wer fremdes Wohnungseigentum verwaltet, braucht nicht nur einen Gewerbeschein, sondern muss außerdem nachweisen, dass er innerhalb von drei Jahren mindestens zwanzig Stunden lang Fortbildungen besucht hat. Zuständig dafür ist das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie. Der Gesetzgeber verspricht sich davon einen sicheren Kenntnisstand zu kaufmännischen, rechtlichen und technischen Belangen sowie letztlich einen besseren Schutz für den Verbraucher. GRAF BRÜHL Versicherungsmakler Frankfurt bietet Lösungen an Zum Erwerb eines Gewerbescheins gehören der