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GRAF BRÜHL Online-Magazin

Terror­ver­si­che­rung als Schutz der Bewohner und Besu­cher öffent­li­cher Gebäude

Im September 2000 mietete die Stadt Wies­baden zwei Büro­ge­bäude in der Nähe des Statis­ti­schen Bundes­amtes. Natur­gemäß verpflich­tete sich sich, nicht nur für die Miete, sondern auch die Neben­kosten aufzu­kommen. Die Gebäude wurden bezogen, und die städ­ti­schen Ange­stellten nahmen wie gewohnt ihre Tätig­keit auf.

Ein Jahr später übten Al Kaida-Terro­risten einen Anschlag auf das World Trade Center in New York aus. Einen Angriff dieser Dimen­sion hatte die Welt noch nicht gesehen. Die Bilder vom 11. September 2001 gruben sich tief ins kollek­tive Gedächtnis. Jahr um Jahr ist die Zahl von Anschlägen dieser Art seitdem gestiegen. Ab sofort entstand eine drin­gende Notwen­dig­keit, öffent­liche Gebäude und insbe­son­dere ihre Nutzer mit einer entspre­chenden Gebäude­versicherung zu versi­chern. Glei­cher­maßen galt es, juris­ti­sche Grund­lagen zur Finan­zie­rung der neu entstanden Kosten zu schaffen.

Auch die beiden Büro­ge­bäude in Wies­baden unter­lagen jetzt einem deut­lich hohen Risiko. Sie befinden sich nicht nur in nächster Nähe zum Statis­ti­schen Bundes­amts, sondern auch unweit eines Fußball­sta­dions. Zudem handelt es sich um einen umfang­rei­chen Gebäu­de­kom­plex mit auffal­lender Archi­tektur. Nicht zuletzt herrscht dort starker Besu­cher­ver­kehr. Der Abschluss einer Terror­ver­si­che­rung war drin­gend erfor­der­lich geworden.

Der Vermieter schloss eine sepa­rate Scha­dens­ver­si­che­rung ab und verlangte von der Stadt Wies­baden, sich an den Zahlungen zu betei­ligen. Laut Gewer­be­raum­miet­ver­trag legte er die anfal­lenden Beträge auf die Neben­kos­ten­rech­nung um. Der Fall geriet vor den Bundes­ge­richtshof, wurde ausführ­lich verhan­delt und vor dem Hinter­grund der aktu­ellen poli­ti­schen Lage nach­drück­lich disku­tiert. Zum Schluss bekam der Vermieter recht.

Laut Urteil vom 13.10.2010 (XII ZR 129/09) ist eine Terror­ver­si­che­rung als Sach­ver­si­che­rung im Sinn der Zweiten Berech­nungs­ver­ord­nung anzu­sehen. Darunter fallen alle Versicherungen, die dem Schutz des Gebäudes sowie seinen Bewohner und Besu­chern dienen. Im konkreten Fall musste der Vermieter von einer Grund­ge­fähr­dung des Gebäudes für Schäden durch Terror­an­schläge ausgehen. Die Umlage auf die Neben­kos­ten­rech­nung war demnach rech­tens. Sie verstößt auch nicht gegen das Wirt­schaft­lich­keits­gebot, sprich, die Pflicht des Vermie­ters, den Mieter nur mit Kosten zu belasten, die erfor­der­lich und ange­messen sind.

Anzahl Terror­an­schläge welt­weit um 14 Prozent gestiegen

Die Anzahl von Terror­an­schlägen ist in den letzten Jahren welt­weit um 14 Prozent gestiegen. Waren es 2015 noch 3.633 Fälle, zählte man 2016 schon 4.151. 96 Anschläge wurden 2016 in west­li­chen Ländern verübt. Im Jahr 2015 waren es nur 35. Beson­ders viele Fälle ergaben sich von 2016 bis April 2017 im Süden Afrikas (92) und im Süden Asiens (94). Die Angriffe gingen insbe­son­dere von IS- und Al Kaida-nahen Gruppen aus. Im Fokus standen vor allem die Öl- und Gasge­sell­schaften. Insge­samt 41 Prozent aller Terror­an­schläge wurden auf entspre­chende Unter­nehmen verübt.

Auch Deutsch­land blieb nicht vor Anschlägen reli­giös moti­vierter Extre­misten verschont. Die Zahl isla­mis­ti­scher Gefährder lag im Juli dieses Jahres bei rund 690. Im März waren es laut Statistik noch 602. Im vergan­genen Jahr wurden 17 Atta­cken mit Terror defi­niert. Die bekann­teste fand am 19. Dezember auf dem Berliner Weih­nachts­markt an der Gedächt­nis­kirche statt.

Vielen Deut­schen wird darüber hinaus die Schlie­ßung des Einkaufs­zen­trums am Limbe­cker Platz in Essen aufgrund einer Bomben­dro­hung im Gedächtnis bleiben. Auch die Messer­at­tacke eines Isla­misten in einem Hamburger Super­markt, bei der ein Mensch getötet und mehrere verletzt wurden, bleibt in trau­riger Erin­ne­rung. Doch Bedro­hungen entstanden auch aus dem Vorgehen von Angrei­fern poli­tisch anderer Couleur; man denke nur an die Gewalt­taten während des G‑20-Gipfels im Juli 2017 von Links­extre­misten in Hamburg.

Versi­cherer erhöhen bereit­ge­stellte Versi­che­rungs­summen um 50 Prozent

Die allge­meine Bedro­hungs­lage hat dazu geführt, dass Unter­nehmen aller Bran­chen und Größen sich verstärkt gegen entspre­chende Gefahren absi­chern wollen. Die Versi­che­rungs­wirt­schaft hat darauf mit einer Auswei­tung ihres Ange­bots reagiert. Die Erhö­hung der Kapa­zi­täten folgt dem stei­genden Bedarf der Unter­neh­mens­kunden an umfas­sendem Deckung­schutz für das gesamte Spek­trum. Ange­boten wird also auch Versi­che­rungs­schutz für Sach- und Ertrags­aus­fall­schäden nach Amok­läufen und Angriffen von bewaff­neten Angrei­fern. Aufgrund der welt­weit ange­spannten Lage haben einige Versi­cherer ihre bereit­ge­stellten Versi­che­rungs­summen für Terror- und Kriegs­ri­siken in Deutsch­land um bis zu 50 Prozent erhöht.

Ein Anbieter hat in diesem Jahr Erwei­te­rungen zu seiner Basis­de­ckung auf den Markt gebracht. Die Unter­neh­mens­kunden haben dank dieser Erwei­te­rungen unter anderem die Möglich­keit, eine Betriebs­schlie­ßung aufgrund einer Terror­dro­hung zu versi­chern. Neben der reinen Terror- und Sabo­ta­ge­de­ckung wird von den Unter­nehmen vermehrt eine Deckung nach­ge­fragt, mit der auch poli­ti­sche Risiken versi­chert sind. Gerade für inter­na­tional tätige Firmen ist das von Bedeutung.

Auf dem Londoner Markt sind die Preise für Terror­ver­si­che­rungen für viele Unter­neh­mens­bran­chen vergleichs­weise niedrig. Die in Deutsch­land agie­renden Versi­cherer unter­ziehen die Risiken hingegen verstärkt einer genauen Prüfung. Vor allem in deut­schen Groß­städten wie Berlin als Haupt­stadt, Hamburg, München und Frank­furt als Finanz­dienst­leis­tungs­standort wird ein beson­deres Augen­merk darauf gelegt, dass die zu versi­chernden Unter­nehmen mit einem guten Risi­ko­ma­nage­ment­kon­zept in Vorleis­tung gehen. Auch mögliche Folge­kosten eines Anschlags werden vor Ertei­lung einer Zusage für Versi­che­rungs­schutz analysiert.

In Ländern wie der Türkei stellen die Versi­cherer den Unter­nehmen nur geringe Versi­che­rungs­summen zur Verfü­gung, was zu Engpässen führt. Dies gilt beson­ders, wenn es sich um Risiken handelt, die in der Nähe wich­tiger Infra­struktur und großer Plätze liegen – zum Beispiel Flug­häfen und Sehens­wür­dig­keiten. Eben­falls knapp werden kann das Angebot der Versi­cherer in Ländern wie Luxem­burg, wo sich auf kleinem Raum viele Unter­nehmen aus der Finanz­wirt­schaft tummeln.

Jedes Unter­nehmen durch Rück­wir­kungs­schäden gefährdet

Auch Unter­nehmen, die sich keinem unmit­tel­baren Gefah­ren­po­ten­zial ausge­setzt fühlen, können im Rahmen der aus der Sach­ver­si­che­rung bekannten „Rück­wir­kungs­schäden“ von einem Terror­an­schlag betroffen sein. Ist einer ihrer Zulie­ferer zum Ziel eines terro­ris­ti­schen Angriffs geworden, kann sich dadurch der eigene Produk­ti­ons­ab­lauf verrin­gern. Auch hierfür bieten Versi­cherer Schutz im Rahmen einer entspre­chenden Terror­ver­si­che­rung an.

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