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GRAF BRÜHL Online-Magazin

Erheb­li­cher Sach­schaden nach Brand

Kürz­lich brach ein Brand in einem Nürn­berger Büro­haus aus. Menschen kamen dabei glück­li­cher­weise nicht zu Schaden, doch der Sach­schaden war erheb­lich. Obwohl das Feuer nur im Trep­pen­haus gebrannt hatte, loderten die Flammen bis ins vierte Stock­werk hinauf. Sogar das Dach­ge­schoss wurde in Mitlei­den­schaft gezogen.

Eilig wurde die Feuer­wehr gerufen, der Brand gelöscht. Da es am späteren Abend geschehen war, hatten die Mieter das Gebäude längst verlassen. Nachdem das Unglück weit­ge­hend behoben worden war, wurde die Brand­stelle genau unter­sucht und über­prüft, wie umfang­reich der entstan­dene Schaden war.

Brand zerstört elek­tro­ni­sche Steue­rung des Aufzugs

Auf den ersten Blick waren die nötigen Repa­ra­turen über­schaubar. Es war davon auszu­gehen, dass der Versi­cherer die Kosten lückenlos über­nehmen würde. Allein der Fahr­stuhl berei­tete dem Eigen­tümer Sorgen. Obwohl er sich an einer Seite des Trep­pen­hauses befand, und die Innen­räume von dem Feuers kaum beein­träch­tigt worden waren, funk­tio­nierte der ganze Aufzug nicht mehr. Der Brand hatte die elek­tro­ni­sche Steue­rung zerstört.

Auch solch ein Schaden lässt sich im allge­meinen leicht beheben. Die Wieder­her­stel­lung der Fahr­stuhl-Steue­rung hätte um die 25 000 Euro gekostet. Doch dann stellte sich heraus, dass die Technik schon etwas älter gewesen war. In diesem Fall verlangt der Gesetz­geber eine Wieder­in­stand­set­zung nach neuesten tech­ni­schen Bedin­gungen. Hätte es an dem Haus nicht gebrannt, wäre der Aufzug sicher noch jahre­lang verläss­lich hoch- und runter­ge­fahren. Doch jetzt war die Steue­rung defekt, die Betriebs­er­laubnis erlo­schen. Die gesamte Technik musste erneuert werden.

Mehr­kosten infolge behörd­li­cher Auflagen waren mitversichert

Auf einmal schienen die Kosten zu explo­dieren. Der Schaden belief sich plötz­lich auf 200 000 Euro. Doch zum Glück hatte der Versicherungs­makler auch diese Möglich­keit vor Augen gehabt. Bei der Versi­che­rung der Immo­bilie hatte er darauf geachtet, dass Mehr­kosten infolge behörd­li­cher Auflagen in ausrei­chender Höhe mitver­si­chert sind. Wenn in einem Haus entspre­chend aufwän­dige Technik vorhanden ist, muss gerade eine solche Kosten­po­si­tion hoch genug einge­schätzt und vertrag­lich sicher verein­bart werden. Dies gilt auch für Mehr­kosten infolge Technologiefortschritts.

Die Graf Brühl Versicherungs­makler GmbH berät ihre Kunden seit Jahren mit dem Schwer­punkt Gebäude­versicherung für Gewerbe bei der Absi­che­rung von Wohn­häu­sern und Gewerbe­immobilien. Die Mitar­beiter haben gerade in diesem Bereich umfas­sende Kennt­nisse erworben. Mit vielen Kunden erstreckt sich die Zusam­men­ar­beit über viele Jahre. Dank ihrer Tätig­keit haben die Versicherungs­makler dieser Firma Erfah­rungen in nahezu allen Scha­dens­fällen erwerben können.

Experten von GRAF BRÜHL Versicherungs­makler sorgten für ausrei­chende Deckung

In vorlie­gendem Fall standen dem Kunden zur reinen Versi­che­rungs­summe zusätz­lich drei Millionen Euro für die Mehr­kosten zur Verfü­gung. Die Diffe­renz zwischen den reinen Repa­ra­tur­kosten und einer Wieder­her­stel­lung nach den gefor­derten behörd­li­chen Auflagen war damit hinrei­chend gedeckt, die Finan­zie­rung gesi­chert. Der Kunde konnte erleich­tert aufatmen.

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