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Gewerbe­versicherungen

Unver­zicht­bare Versicherungen für Ihr Gewerbe und Unternehmen

Als aner­kannter Spezia­list für Indus­trie­ver­si­che­rungen beraten wir seit über 29 Jahren Unter­nehmen der verschie­densten Indus­trie­be­reiche in Bezug auf ein effi­zi­entes, kosten­op­ti­miertes Versi­che­rungs- und Risi­ko­ma­nage­ment und bieten profes­sio­nelle Unter­stüt­zung im Scha­den­fall an.

Gewer­be­ver­si­che­rungen
Die wich­tigsten betrieb­li­chen Versicherungen für Ihr Unternehmen

Jeder Indus­trie­zweig ist geprägt von seiner eigenen komplexen Risi­ko­si­tua­tion. Um die Gefah­ren­po­ten­ziale einer Branche in Ihrer Gesamt­heit zu erkennen und die rich­tigen Maßnahmen zu ergreifen, benö­tigt es neben versi­che­rungs­tech­ni­schem Fach­wissen auch viel Erfahrung. 

Unab­hängig von einem objek­tiven Risi­ko­po­ten­tial gibt es vor allem auch ein subjek­tives Risi­ko­ver­ständnis, dem Rech­nung zu tragen ist. Dieses ist höchst indi­vi­duell und sehr spezi­fisch. Mit unseren Erfah­rungen aus vielen Jahren der Bera­tung, Risi­ko­be­ur­tei­lung und Scha­den­ab­wick­lung erar­beiten wir gemeinsam mit unseren Kunden ihre jewei­ligen Risi­ko­pro­file. Manchmal kann dies auch ein Prozess sein, der sich aus einer langen Zusam­men­ar­beit entwickelt.

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GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

Gute Gründe für GRAF BRÜHL

Seit 29 Jahren 

Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien und den produ­zie­renden Mittelstand. 

Hohe Kundenbindung 

Die hohe Kunden­bin­dungs­quote spie­gelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit. 

100% unabhängig 

Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten. 

Schnell & unkompliziert 

Wir antworten spätes­tens am folgenden Arbeitstag. 

Bera­tung vor Ort 

Die persön­liche Bera­tung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persön­lich bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungs­makler-Büro in Frankfurt. 

Schnelle Schadenbearbeitung 

Schäden werden tages­gleich bear­beitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Beglei­chung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regu­lie­rungs­an­for­de­rung beim Versicherer. 

Warum eine Gewer­be­ver­si­che­rung abschließen? 5 exis­ten­zi­elle Gründe für den Abschluss einer Gewerbeversicherung

  1. Geschützt zu sein vor unvor­her­seh­baren Schäden in Millio­nen­höhe, die Unter­nehmen durch eigene Produkte und Dienst­leis­tungen unver­mutet und verse­hent­lich anderen zufügen.

  2. Die Produk­ti­ons­mittel und Einrich­tungen des eigenen Unter­neh­mens vor der voll­stän­digen oder teil­weisen Vernich­tung bezie­hungs­weise seinem Unter­gang zu schützen.

  3. Den Ertrag, den ich benö­tige zur Siche­rung des Unter­neh­mens in Zukunft bei Ausfall der Unter­neh­mens­leis­tung durch Schäden der unter­schied­lichsten Art oder Folge aus dem Unter­gang von Produk­ti­ons­mit­teln zu schützen.

  4. Den Mitar­bei­tern bei der Ausübung ihrer betrieb­li­chen Tätig­keit Schutz zu bieten.

  5. Das Privat­ver­mögen des Unter­neh­mers vor unvor­her­ge­se­henen Ereig­nissen zu schützen.

Unver­bind­lich anfragen oder Bera­tung anfordern

Wir melden uns spätes­tens am folgenden Arbeitstag – verspro­chen. Tele­fo­nisch errei­chen Sie uns unter +49 (69) 1 700 700

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Arten der Gewer­be­ver­si­che­rung Über­sicht wich­tiger Gewer­be­ver­si­che­rungen für Ihr Unternehmen

Betriebshaftpflicht 

Bei der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind die gesetz­li­chen Haftungs­an­sprüche gegen den Betriebs­in­haber, das Unter­nehmer oder die Betriebs­an­ge­hö­rigen versi­chert, wenn im Rahmen der betrieb­li­chen Tätig­keit Schäden verur­sacht werden.

Bei begrün­deten gesetz­li­chen Ansprü­chen leistet der Versi­cherer für Scha­den­er­satz Dritter aufgrund von Personen- und Sach­schäden. Bei unbe­rech­tigten Ansprü­chen Dritter werden die Kosten für die Abwehr unbe­grün­deter Forde­rungen übernommen.

Inso­weit ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine passive Rechts­schutz­ver­si­che­rung: die Kosten der Prüfung und des Rechts­schutzes trägt in Deutsch­land unab­hängig von der verein­barten Versi­che­rungs­summe der Versicherer.

Bei Glatteis stürzt ein Besu­cher auf dem betriebs­ei­genen Park­platz und erleitet einen kompli­zierten Bein­bruch. Der Geschäfts­mann verlangt 40.000 € Schmer­zens­geld und Verdienst­aus­fall von 150.000 €. Die Kran­ken­kasse möchte Ersatz der Behandlungskosten. 
Ein Mitar­beiter vergisst die Kaffee­ma­schine auszu­schalten. Durch Kurz­schluss kommt es zum Brand. Die gemie­teten Räume sowie Gegen­stände des Mieters ein Stock­werk tiefer werden durch Feuer und Lösch­wasser beschä­digt. Vermieter und Mieter der unteren Räume fordern Schadenersatz.
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Produkthaftpflicht 

Eine Produkt­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für alle Unter­nehmen wichtig, die mit Produkten handeln oder an der Herstel­lung eines Produktes betei­ligt sind. Durch die neuere Recht­spre­chung müssen bei Verkäufen an Privat­per­sonen bei einem Produkt­mangel auch die Aus- und Einbau­kosten vom Händler ersetzt werden. Dabei ist uner­heb­lich, oder er die Mängel zu vertreten hat oder nicht. Glei­ches gilt für Händler, welche Waren aus dem nicht EU-Wirt­schafts­raum vertreiben. 

Die soge­nannte konven­tio­nelle Produkt­haft­pflicht kann durch die Erwei­terte Produkt­haft­pflicht­ver­si­che­rung um weitere Bestand­teile ergänzt werden. Spre­chen Sie uns an.

Ein Auto­zu­lie­ferer produ­ziert ein fehler­haftes Teil, nach dessen Auslie­fe­rung sich heraus­stellt, dass es den hohen Tempe­ra­turen der turbo-aufge­la­denen Motoren nicht stand­hält. Beim KFZ-Hersteller fällt deshalb die Produk­tion für einige Tage aus. 
Eine Fleisch­wa­ren­fa­brik verar­beitet salmo­nel­len­ver­seuchtes Fleisch und liefert es an einen Konser­ven­her­steller. Dieser verwendet es als Zutat für ein Fertig­ge­richt. Der Schaden wird bemerkt, bevor die Konserven in den Handel gelangen. Wegen des verseuchten Flei­sches ist die gesamte Konserve unbrauchbar.
Ein Hersteller von Sani­tär­zu­behör liefert einem Kunden Rohr­ver­binder. Diese erweisen sich schon nach kurzer Zeit als nicht korro­si­ons­be­ständig, wodurch es zu Wasser­schäden kommt. Die bereits montierten Verbinder müssen frei­ge­legt und ausge­tauscht werden.
Ein Maschi­nen­bau­un­ter­nehmen belie­fert einen Konser­ven­do­sen­her­steller. Aufgrund eines Konstruk­ti­ons­feh­lers werden die Dosen fehler­haft herge­stellt und können nicht verkauft werden.
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Umwelthaftpflicht 

Die Umwelt­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine sinn­volle Ergän­zung zur Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung und in den meisten Produkten heut­zu­tage bereits in der Basis­ver­sion enthalten.

Die Umwelt­haft­pflicht­ver­si­che­rung versi­chert berech­tigte Ansprü­chen wegen Schäden aus Umwelt­ein­wir­kungen und schützt vor unbe­rech­tigten Ansprü­chen (soge­nannte passive Recht­schutz). Neben der Basis­de­ckung können insbe­son­dere auch bestimmte umwelt­ge­fähr­denden Anlagen (Anla­gen­ri­siko) versi­chert werden, sowie um Zusatz­bau­steine zur Umwelt­scha­den­ver­si­che­rung erwei­tert werden.

Auch das Produkt­ri­siko der Liefe­rung oder Planung umwelt­schä­di­gender Anlagen bzw. Anla­gen­teile (Regress­ri­siko) kann versi­chert werden.

Dämm­stoffe in einem Gebäude verur­sa­chen infolge eines Brandes Verruß­ungs­schäden in der Nachbarschaft.

Geschäftsinhalt 

Im Rahmen der Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung sind die kauf­män­ni­sche und tech­ni­sche Einrich­tung, die Waren des Betriebes und dessen Vorräte abge­si­chert. Eben­falls gehören zur tech­ni­schen und kauf­män­ni­schen Betriebs­ein­rich­tung in das Gebäude einge­fügte Sachen. Diese Dinge muss der Mieter selbst einge­bracht haben, und dafür muss er die Gefahr tragen. Bei der Entschä­di­gung wird der Neuwert erstattet.

Nicht versi­chert gelten Beschä­di­gungen an dem Gebäude, indem sich der Geschäfts­in­halt befindet.

Eine Büro-Decken­lampe hat sich auf Grund von veral­teten Elek­tro­ka­beln selbst entzündet. Das Feuer greift über Decke und Wände auf das Büro­in­ventar über. Einer der Büro­räume brennt soweit aus, dass es nicht mehr nutzbar ist und der Inhalt nicht weiter verwendet werden kann.
Einbre­cher stehlen hoch­wer­tigen PCs und brechen dabei abge­schlos­sene Schränke und Schreib­ti­sche auf. Trotz Beute randa­lieren die Einbre­cher und drehen auch den Wasser­hahn auf.
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Betriebsunterbrechung 

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ersetzt entgan­genen Betriebs­ge­winn und den Aufwand an fort­lau­fenden Kosten, wenn diese Betriebs­un­ter­bre­chung durch einen versi­cherten Sach­schaden an Gebäude, Einrich­tungen, Vorräte oder Betriebs­räumen entstanden ist.

Zur Auswahl stehen drei Versicherungskonzepte:

  • Kleine-BU-Versi­che­rung
  • Mitt­lere-BU-Versi­che­rung
  • Große-BU-Versi­che­rung
Durch einen Brand wird eine Werk­zeug­ma­schine beschä­digt. Eine neue Maschine kann erst nach mehreren Monaten gelie­fert werden. Produkte müssen mit den anderen Maschinen mit längeren Lauf­zeiten und Sonder­schichten produ­ziert werden. 
Durch einen Leitungs­was­ser­schaden kommt es zu Rost­schäden an einer Druck­ma­schine. Die Liefe­rung der Druck­ma­schine erfolgt erst nach einem halben Jahr. Während dieser Zeit müssen Fremd­auf­träge vergeben werden. 
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Transportversicherung 

Trans­porte werden mit den unter­schied­lichsten Trans­port­mit­teln durch­ge­führt, die von der Bela­dung über die Umla­dung bis zur Entla­dung und dem Trans­port selbst den unter­schied­lichsten Gefahren und Risiken ausge­setzt sind. Dies können der Unfall des Trans­port­mit­tels, aber auch beispiels­weise Brand, Blitz­schlag, Dieb­stahl, Sturm und Über­schwem­mung sein; dies nicht nur während des Trans­ports, sondern auch bei trans­port­be­dingten Zwischen­la­ge­rungen, beispiels­weise beim Zoll. Während dieser kompletten Zeit können und sollen die Güter und Waren versi­chert sein, sodass bei Teil‑, Komplett­schäden oder Unter­gang zeitnah eine entspre­chende Entschä­di­gung erfolgen kann. 
Im Scha­den­fall erstattet die Waren­trans­port­ver­si­che­rung nach verein­bartem Versi­che­rungs­um­fang u.a. die Repa­ratur- oder die Wiederbeschaffungskosten.
Erleidet das Trans­port­mittel einen Unfall, so werden auch die Kosten einer Umla­dung von der Waren­trans­port­ver­si­che­rung ersetzt. Im Versi­che­rungs­fall werden auch die Kosten für eine Zwischen­la­ge­rung und die Mehr­kosten für den Weiter­trans­port ersetzt.
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Elektronikversicherung 

Bei einer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung werden Schäden und Kosten über­nommen, wenn Anlagen oder Geräte beschä­digt werden. Zu den Geräten, die versi­chert werden können, gehören zum Beispiel Büro­technik, Medi­zin­technik oder auch Verkehrstechnik.

Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung beinhaltet einen Versi­che­rungs­schutz, der den im Rahmen einer Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung (Feuer‑, Einbruch-Dieb­stahl‑, Leitungswasser‑, Sturm­ver­si­che­rung) gebo­tenen Versi­che­rungs­schutz weit übertrifft.

Nach außer­ge­wöhn­lich starken Regen­fällen wird ein im Keller befind­li­ches Büro über­schwemmt. Die Folge: ein Total­schaden aller elek­tro­ni­schen Geräte in Höhe von 51.000 EUR. 
Bei einem heftigen Gewitter über dem Scha­densort schlägt der Blitz ein. Es kommt zu einem Über­span­nungs­schaden mit Schmauch­spuren am Chip einer EDV-Server-Platine. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 3.790 EUR.
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Maschinenversicherung 

Wer die Augen davor verschließt, dass auch bei bester Technik Maschi­nen­schäden eintreten können, gefährdet unter Umständen seinen Unter­neh­mens­er­folg und im schlimmsten Fall die Exis­tenz seines Betriebes.

Die zeit­lich begrenzte Gewähr­leis­tung des Händ­lers oder die Garantie des Herstel­lers bezieht sich nur auf Fehler an der Maschine und nicht auf Fehl­be­die­nung und äußere Einflüsse. Trotz modernster Technik, sorg­fäl­tiger Hand­ha­bung durch geschulte Mitar­beiter und sach­ge­rechter Wartung sind teure Schäden nicht immer zu vermeiden. Dies gilt beson­ders für von außen wirkende Gefahren.

Auf weichem und umwe­gigen Gelände rutscht ein Mähdre­scher die Böschung herab und über­schlägt sich. Totalschaden.
Durch einen Kurz­schluss im Unter­wagen brennt ein Holz­rü­ckezug ab. Scha­den­höhe: 76.693 EUR
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Montageversicherung 

Ein Monta­ge­pro­jekt bedeutet viel Arbeit, sowohl im Planungs­be­reich, als auch beim Aufbau und in der Probe­phase. Die Montage von Maschinen, Konstruk­tionen oder elek­tri­schen Einrich­tungen ist mit Haftungs­ri­siken verbunden, die der montie­rende Hersteller, Liefe­rant oder das Monta­ge­un­ter­nehmen gegen­über ihren Auftrag­ge­bern zu vertreten haben. Diese lässt sich mit einer Monta­ge­ver­si­che­rung absichern.

Eine sinn­volle Ergän­zung stellt die Montage-Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung dar, welche den aus einem versi­cherten Sach­schaden entstan­denen Unter­bre­chungs­schaden absichert.

Durch die fehler­hafte Montage einer Dich­tung kommt es beim Probe­be­trieb einer Kühl­an­lage zu einem unge­wollten Flüs­sig­keits­aus­tritt, wodurch Teile der Anlage in Mitlei­den­schaft gezogen werden. Scha­den­höhe: 48.717 Euro

Cyberschutz 

Eine Cyber-Versi­che­rung schützt Ihr Unter­nehmen gegen die wirt­schaft­li­chen Folgen eines Hacker­an­griffes, einer DoS Attacke oder auch gegen den durch einen Mitar­beiter verur­sachten Scha­den­fall. Folgende Gefahren können abge­si­chert werden:

  • Ertrags­aus­fall
  • Sach­ver­stän­di­gen­kosten
  • Daten­wie­der­her­stel­lung
  • Rufschä­di­gung / Krisenmanagement
  • Daten­schutz­ver­let­zungen
  • Internet-Betrug
  • Erpres­sung
  • Forde­rungen Dritter aufgrund des Datenverlustes
Durch Perso­nal­ab­bau­maß­nahmen wird ein Mitar­beiter der IT-Abtei­lung entlassen. Aus Rache löscht er sensible Produkt­in­for­ma­tionen von der Fest­platte und macht Back­up­bänder unbrauchbar. Die Produk­tion steht 4 Tage still. Schaden gesamt: 1,87 Mio Euro.

Straf-Rechtsschutz 

Vom Vorwurf der Korrup­tion über den Verdacht auf Insol­venz­ver­schlep­pung bis hin zu vermeint­li­chen Verstößen gegen das Umwelt­recht – immer häufiger bekommen Unter­nehmen und deren Manager Besuch von der Staatsanwaltschaft.

Wenn die Behörden ermit­teln, geht es ihnen keines­wegs darum, die juris­ti­sche Person, also das Unter­nehmen, zur Verant­wor­tung zu ziehen, sondern den Unter­neh­mens­leiter und die verant­wort­li­chen Mitar­beiter.

Wer sich gegen Verfahren aufgrund von Straf- und Ordnungs­wid­rig­keiten wehren muss, der braucht einen guten Anwalt und eine gute Strafrechtsschutz-Versicherung.

Versi­che­rungs­schutz besteht für die Vertei­di­gung vor Gericht, wenn Ihnen ein straf­recht­li­ches Vergehen vorge­worfen wird

Kreditversicherung 

Wenn zwischen der Liefe­rung einer Ware oder der Erbrin­gung einer Dienst­leis­tung von einem Unter­nehmen zu einem anderen ein zeit­li­cher Abstand liegt, dann gewährt das liefernde Unter­nehmen dem zu belie­fernden Unter­nehmen ein Kredit bis zur endgül­tigen Bezah­lung der Leis­tung. Der Abstand dieses soge­nannten Liefe­ran­ten­kre­dits liegt in der Regel zwischen 30 und 180 Tagen. Gerät das abneh­mende Unter­nehmen in Liqui­di­täts­eng­pässe und kann die Forde­rung nicht bezahlen, dann kann dies bei dem liefernden Unter­nehmen eben­falls zu finan­zi­ellen Problemen führen. Hier hilft die Kredit­ver­si­che­rung, die nicht nur bei Forde­rungs­ver­lust eine Entschä­di­gung leistet, sondern vor allem auch das zu belie­fernde Unter­nehmen auf seine Bonität prüft. 
Werden Waren­lie­fe­rungen oder Dienst­leis­tungen nicht bezahlt, entsteht dem Unter­nehmen, welches die Leis­tung erbracht hat, ein Forde­rungs­aus­fall. Um den finan­zi­ellen Verlust abzu­fe­dern, kann eine Waren­kre­dit­ver­si­che­rung abge­schlossen werden. 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 

Durch Zeit­druck und Stress passieren trotz aller Gewis­sen­haf­tig­keit oftmals Fehler, wie Rechen­fehler oder Frist­ver­säum­nisse. Aufgrund gesetz­li­cher Bestim­mungen besteht die Möglich­keit, für dadurch entstan­dene Vermö­gens­schäden von Dritten haftbar gemacht zu werden.

Für einige Berufs­gruppen ist die Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine Pflicht­ver­si­che­rung, wie beispiels­weise bei Rechts­an­wälten, Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern. Aber auch bei anderen Unter­nehmen, wie beispiels­weise Alten- und Pfle­ge­heimen kann eine Frist­ver­säumnis bei Bean­tra­gung von Zuschüssen oder Leis­tungen aus Versi­che­rungs­ver­trägen einen erheb­li­chen Vermö­gens­schaden für das Unter­nehmen bedeuten.

Die Vermö­gens­schaden-Haft­pflicht-Versi­che­rung schützt somit das Vermögen des Unter­neh­mens, indem Sie berech­tigte Ansprüche befrie­digt und unbe­rech­tigte Ansprüche abwehrt.

Ein IT-Free­lancer entwi­ckelt für ein Unter­nehmen ein Programm, das per Last­schrift Beiträge einzieht. Durch ein Program­mie­rungs­fehler werden unbe­merkt 12 Monate lang zu geringe Beträge einge­zogen. Das Unter­nehmen fordert mehrere tausend Euro Schadenersatz.
Der Mitar­beiter eines Alten­heims hat die Rente eines Bewoh­ners nicht recht­zeitig einge­zogen und die Nach­for­de­rungen führen zu keinem Erfolg.
Ein Mitar­beiter der Perso­nal­ab­tei­lung zahlt unzu­läs­sige Tarif­zu­lagen, die von den Mitar­bei­tern nicht zurück­ge­for­dert werden können.
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D&O Versi­che­rung (Mana­ger­haft­pflicht)

Die D&O Versi­che­rung (Direc­tors-and-Offi­cers-Versi­che­rung) schützt Organ­mit­glieder wie GmbH-Geschäfts­führer, AG‑, Stif­tungs- und Vereins­vor­stände, Aufsichts­räte und Beiräte sowie leitende Ange­stellte und Proku­risten vor den finan­zi­ellen Folgen der persön­li­chen Haftung gegen­über dem eigenen Unter­nehmen (Innen­haf­tung) und gegen­über Ansprü­chen Dritter (Außen­haf­tung). Schon bei leichter Fahr­läs­sig­keit haftet zum Beispiel der Geschäfts­führer bei einer schuld­haften Pflicht­ver­let­zung mit seinem gesamten Privat­ver­mögen. Die Haftung endet auch nicht mit dem Ausscheiden aus dem Unter­nehmen. Die Inan­spruch­nahme ist bis zu fünf weiteren Jahren möglich.

Der Versi­che­rungs­schutz greift, wenn wegen einer Pflicht­ver­let­zung in Ausübung der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit ein Mitglied der Organe für einen Vermö­gens­schaden in Anspruch genommen wird oder dies beab­sich­tigt ist.

Bei einer Veran­stal­tung verletzt sich ein Gast schwer; ihm wird Scha­den­er­satz und Schmer­zens­geld zuge­spro­chen. Das Unter­nehmen nimmt den Geschäfts­führer in Regress, und dieser haftet mit seinem Privat­ver­mögen, da er die notwen­dige und übliche Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abge­schlossen hatte.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz 

Wollen sich Unter­nehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäfts­führer, Aufsichts- oder Verwal­tungsrat trennen, kommt es häufig zu Rechts­strei­tig­keiten darüber, ob sie ihrem Manager noch eine Abfin­dung, Boni- oder Pensi­ons­zah­lungen schuldig sind. Im Gegen­satz zu Ange­stellten sind Organ­mit­glieder nicht durch die klas­si­schen (Kündi­gungs-) Schutz­ge­setze abge­si­chert. In solchen Situa­tionen brau­chen Manager einen guten Anwalt und eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung.

Mit der Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung können Vorstände, Geschäfts­führer, Aufsichts- und Verwal­tungs­räte Ansprüche, die sich aus ihrem Anstel­lungs­ver­trag ergeben, absichern.

Abge­deckt sind Hono­rare für einen erfah­renen Rechts­an­walt sowie eine Prozess­ga­rantie, wenn der invol­vierte Anwalt genü­gend Erfolgs­aus­sichten im Verfahren signalisiert.

Der Anstel­lungs­ver­trags-Recht­schutz umfasst gene­rell die Kosten­über­nahme für außer­ge­richt­liche und gericht­liche Strei­tig­keiten aus dem Anstel­lungs­ver­trag eines Vorstands­mit­gliedes oder Geschäftsführers.
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Fried­rich von Laer und sein Service-Team freuen sich auf Ihre Anfragen und beraten Sie gern! Sie errei­chen uns werk­tags von 08:30 ‑17:00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.

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So können Sie Ihr Gewerbe versichern

Bei der Versi­che­rung Ihres Gewerbes gibt es viel­fäl­tige Punkte zu beachten,zum Beispiel:

  • Aufnahme und Analyse der objek­tiven Risikomerkmale
  • Sind von Kredit­ge­bern Vorgaben zum Umfang der Versi­che­rung zu beachten?
  • Welche Gefahren sollen versi­chert werden?
  • Welche Kosten­po­si­tionen müssen gege­be­nen­falls erhöht werden?
  • Welche Entschä­di­gungs­grenzen und Selbst­be­halte sind sinnvoll?

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler kann Sie hier zum best­mög­li­chen Versi­che­rungs­schutz beraten.

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Bei der Versi­che­rung Ihres Gewerbes gibt es viel­fäl­tige Punkte zu beachten

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Financial Lines Versicherungen
Unsere Experten beraten Sie gern zu Ihrerer Gewerbeversicherung

Bei Gewer­be­ver­si­che­rungen gibt es viel­fäl­tige Punkte zu beachten, z.B.:

  • Profes­sio­nelle Exper­tise und Beratung
  • Evalu­ie­rung des jewei­ligen Versi­che­rungs­be­darfs und Erstel­lung eines pass­ge­nauen Versicherungskonzeptes
  • Bench­mar­king in Hinsicht auf Qualität und Preis einer Versicherung
  • Aktive Unter­stüt­zung, auch im Schadensfall
  • Prüfung bestehender Versi­che­rungs­ver­träge (Insu­rance Due Diligence)
  • Und vieles mehr…

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler kann Sie hier zum best­mög­li­chen Versi­che­rungs­schutz beraten.

Wir sondieren den Markt für Sie

Wir nehmen zusammen mit unseren Kunden eine dezi­dierte Risi­ko­ana­lyse vor, welche neben den objek­tiven Risiken auch die subjek­tiven Risiken und Bedürf­nisse unserer Kunden berück­sich­tigen. Im Kern geht es darum, welche Risiken sind vorhanden, zu welchen kann man einen Risi­ko­transfer in eine Versi­che­rungs­lö­sung vornehmen und welche Risiken muss ein Unter­nehmen selber tragen, beispiels­weise das unter­neh­me­ri­sche Risiko. Daraus entsteht ein Versi­che­rungs­kon­zept, indi­vi­duell für jedes Unternehmen. 

Wir unter­scheiden die versi­cher­baren Risiken in zwei Klassen:

Auf Grund­lage der Risi­ko­ana­lyse sowie des indi­vi­du­ellen Absi­che­rungs­kon­zeptes nehmen wir für unsere Kunden eine profes­sio­nelle Markt­ab­frage vor. Grund­sätz­lich berück­sich­tigen wir hierzu alle rele­vanten Player auf dem deut­schen, aber auch euro­päi­schen Markt. Die finale Imple­men­tie­rung der entspre­chenden Verträge findet in enger Abstim­mung mit unserer Kunden statt und orien­tiert sich an folgenden objek­tiven sowie subjek­tiven Punkten:

Das sich ein Unter­nehmen bezie­hungs­weise dessen Anfor­de­rungen stetig ändern, erör­tern wir mit unseren Kunden im jähr­li­chen Turnus mögliche Verän­de­rungen und inte­grieren diese in das laufende Versicherungskonzept.

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Alex­ander Hitzel 

Head of Corporate

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